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SA 19.02.2011
11.55 UHR
Daumen hoch für Minden



Mindener Tageblatt, 17.02.11:

Vorbeugendes Veranstaltungsverbot nicht möglich
Verwaltungsgericht entscheidet gegen Eilantrag zum Verbot von Veranstaltungen auf dem Marktplatz

Minden (mt/mob). Das Verwaltungsgericht Minden hat gestern den Eilantrag eines Anliegers auf Verbot aller großen Open-Air-Veranstaltungen im Jahr 2011 auf dem Mindener Marktplatz abgelehnt. Der Antragsteller, Eigentümer eines Wohn- und Geschäftshauses am Markt, hatte sich auf unzumutbare Lärmbelästigungen berufen, die die Vermietbarkeit seiner Wohnungen beeinträchtigten. Maßgeblich für die Entscheidung der zuständigen 11. Kammer des Verwaltungsgerichts war, dass im Rahmen eines Eilverfahrens das vom Antragsteller begehrte "vorbeugende" Verbot von Veranstaltungen nicht in Betracht komme, teilt die Pressestelle des Verwaltungsgerichtes mit. Dazu hätte der Antragsteller darlegen müssen, dass die weitere Durchführung von Veranstaltungen auf dem Markt für ihn mit unzumutbaren Nachteilen - etwa finanzieller Art - einhergingen; dies sei jedoch nicht der Fall gewesen. Außerdem habe die Stadt Minden als Antragsgegnerin bislang noch keine Veranstaltung für das Jahr 2011 genehmigt, sodass derzeit noch nicht geprüft werden könne, ob Rechte von Anliegern etwa durch Lärm beeinträchtigt werden könnten. Der Antragsteller könne Rechtsschutz - gegebenenfalls auch in einem Eilverfahren - dann in Anspruch nehmen, wenn die Stadt Minden die erforderlichen Genehmigungen für einzelne Veranstaltungen erteilt habe. Ob, in welchem Umfang und mit welchen Auflagen Open-Air-Veranstaltungen auf dem Marktplatz in Minden genehmigt und durchgeführt werden können, hatte die Kammer im vorliegenden Verfahren nicht zu entscheiden. Gegen den Beschluss kann der Antragsteller innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster einlegen. (Beschluss vom 16. Februar 2011 - 11 L 731/10 -; nicht rechtskräftig.)

Mindener Tageblatt, 17.02.11:

Daumen hoch um fünf vor zwölf
Aktionsgruppe "Minden wehrt sich" plant lebendes Bild auf dem Mindener Markt

VON MONIKA JÄGER

Minden (mt). Mit einem lebenden Bild unter dem Motto "Daumen hoch für Minden" will die Aktionsgruppe "Minden wehrt sich" am kommenden Samstag um 11.55 Uhr öffentlichkeitswirksam aktiv werden. Bei der Planungssitzung im BÜZ am Dienstagabend gab sich die Gruppe eine arbeitsfähige Binnenstruktur. Auch die erste öffentlichkeitswirksame Aktion wurde konzipiert. | Foto: Nadine Schwan Die symbolträchtige Uhrzeit ("Es ist fünf Minuten vor Zwölf") und der kreative Ansatz ("Alle Aktivitäten der Gruppe sollen einen friedlichen Charakter haben") sollen dafür sorgen, dass sich viele Mindener angesprochen fühlen und mitmachen wollen - auch jene, die bisher von der regen Diskussion auf der Internet-Seite von Facebook und bei www.mt-online.de wenig mitbekommen haben. Die Aktion wurde wie vieles andere am Dienstagabend im BÜZ durch die Organisationsgruppe des noch locker formierten Bündnisses erdacht, das aus der inzwischen rund 4600 Mitglieder zählenden Internet-Community "Open Air in Mindens City - ja bitte" hervorgegangen ist. Die 13 Aktiven konnten dazu aus einer großen Fülle von Angeboten schöpfen, die während der zwei Tage seit Gründung der Gruppe der Facebook-Nutzer gekommen waren. Unter anderem könnte es einen Aktionstag im Frühjahr mit Demo, Fest und einem Auftritt einer "Minden-All-Star-Band" in wechselnder Besetzung geben. Die Einbindung von Prominenten, die aus Minden stammen, ist ebenso angedacht wie ein gemeinsamer Staffellauf, bei dem das Staffelholz die Verbindung der Mindener Bürger untereinander darstellen soll. "Alle, denen etwas an der Mindener Veranstaltungs-Landschaft liegt, sind aufgerufen, am Samstag auf den Marktplatz zu kommen und gemeinsam als Zeichen unseres Protests gegen die Klage unser Logo "Minden wehrt sich" mit Menschen zu formen", erklärt Volker Krusche, der Sprecher der Gruppe. Nach Möglichkeit sollte helle Kleidung getragen werden. Die Arbeitsgruppe sehe diese Aktion als den passenden Einstieg in ihre Bemühungen, sich für den unangetasteten Erhalt der Open-Air-Veranstaltung in der Innenstadt einzusetzen. "Eine reine Unterschriften-Aktion wäre uns zum Start zu wenig gewesen", so Krusche weiter. InfoMehr zum Thema im Blickpunkt "Klage gegen Open Air Veranstaltungen" Eingeladen werden sollen auch die Vertreter der Vereine, Institutionen, Kulturtreibenden, Wirtschaftsverbände, Unternehmen, Politik und Verwaltung. Parallel zu den Planungen für das Logo wird zurzeit an einem einheitlichen T-Shirt und weiteren Werbematerialien gearbeitet. Denn das Bündnis will das Thema Veranstaltungen in Minden nachhaltig begleiten: "Um unserer gemeinsamen Sache noch mehr Nachdruck zu verleihen, wollen wir dauerhaft als offizielles Aktions-Bündnis in Erscheinung treten. Das hier ist keine Sache, die mit dem Urteil im Juni oder Juli beendet ist", so Krusche überzeugt. Ziel sei nach wie vor, die Stadtverwaltung in ihrem Bemühen zu unterstützen, dass die Klage eines Mindener Markt-Anliegers abgewehrt wird, als deren Folge große Open-Air-Events auf dem Marktplatz stark eingeschränkt werden könnten. "Wir möchten unseren Kindern nicht eines Tages erklären müssen, wieso in anderen Städten gefeiert werden kann, in Minden aber nicht", so Krusche weiter.

Gruppe wird sich einen Kodex geben

Die große anhaltende Resonanz auf der Facebook-Seite habe auch dazu geführt, dass sich die Gruppe nun einen Kodex geben will. "Es wurden unter anderem politische Diskussionen geführt, die mit dem eigentlich anstehenden Thema wenig zu tun haben", erklärte Krusche. Er betonte in Reaktion auf die bisherige Berichterstattung nachdrücklich, dass er und die weiteren Aktiven sich als Privatleute engagieren und nicht aufgrund ihres beruflichen oder ehrenamtlichen Engagements im Zusammenhang mit Veranstaltungen in der Stadt.

Zum Entscheid

Michael Buhre, Bürgermeister: "Die Stadt Minden sieht sich durch die Ablehnung des Eilantrags in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Das Gericht ist in seiner Begründung in weiten Teilen der Argumentation der Stadt Minden gefolgt. Nun gilt es in den folgenden Genehmigungen für die kommenden Veranstaltungen in der Innenstadt, die Interessen umfassend abzuwägen. Die Verwaltung arbeitet seit Herbst 2010 in enger Abstimmung mit Veranstaltern an einem Gesamtkonzept für das Jahr 2011. Ziel ist es, keine Veranstaltung zu gefährden und eine Genehmigung zu erteilen, die sowohl dem öffentlichen Interesse als auch den Schutzinteressen der Anwohnerschaft Rechnung trägt."

Dr. Werner Klinter, Rechtsanwalt des Klägers: Er möchte den Inhalt des Beschlusses zunächst mit seinem Mandanten durchgehen, bevor er sich zu Reaktionen äußert.

Volker Krusche, Sprecher der Aktion "Minden wehrt sich": "Es ist das passiert, was zu erwarten war. Das Gericht hat den Eilantrag auf Einstweilige Verfügung abgelehnt. Zwischen den Zeilen wird aber deutlich, dass dies nur geschah, weil die Stadt Minden halt noch kein Fest für 2011 genehmigt hat. Sollte eines genehmigt werden, könnte der Kläger wieder im Eilverfahren tätig werden. Ungeachtet dessen geht es auch noch um das Hauptsacheverfahren, über das wohl erst im Juni/Juli entschieden wird. Für uns bedeutet das, dass wir in gleicher Form weiter am Ball bleiben werden, wie geplant. Es ist noch überhaupt nichts gewonnen.

Mindener Tageblatt am 17.02.2011



MI 25.03.2009
20.00 UHR
Helen Schneider & Band

Konzert mit Helen Schneider & Band in Minden endgültig abgesagt: Das Konzert mit Helen Schneider & Band, das ursprünglich am 25. März dieses Jahres im Stadttheater Minden stattfinden sollte und wegen einer Erkrankung der Künstlerin auf einen späteren Termin verschoben wurde, ist nun endgültig abgesagt. Es konnte in Absprache mit allen Beteiligten kein Nachholtermin gefunden werden. Im Vorverkauf erworbene Karten können dort zurückgegeben werden, wo sie gekauft wurden.