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Mindener Tageblatt, 17.02.11:
Vorbeugendes Veranstaltungsverbot
nicht möglich
Verwaltungsgericht entscheidet gegen Eilantrag zum Verbot
von Veranstaltungen auf dem Marktplatz
Minden (mt/mob). Das Verwaltungsgericht Minden hat gestern
den Eilantrag eines Anliegers auf Verbot aller großen Open-Air-Veranstaltungen
im Jahr 2011 auf dem Mindener Marktplatz abgelehnt. Der Antragsteller,
Eigentümer eines Wohn- und Geschäftshauses am Markt, hatte
sich auf unzumutbare Lärmbelästigungen berufen, die die Vermietbarkeit
seiner Wohnungen beeinträchtigten. Maßgeblich für die Entscheidung
der zuständigen 11. Kammer des Verwaltungsgerichts war, dass
im Rahmen eines Eilverfahrens das vom Antragsteller begehrte
"vorbeugende" Verbot von Veranstaltungen nicht in Betracht
komme, teilt die Pressestelle des Verwaltungsgerichtes mit.
Dazu hätte der Antragsteller darlegen müssen, dass die weitere
Durchführung von Veranstaltungen auf dem Markt für ihn mit
unzumutbaren Nachteilen - etwa finanzieller Art - einhergingen;
dies sei jedoch nicht der Fall gewesen. Außerdem habe die
Stadt Minden als Antragsgegnerin bislang noch keine Veranstaltung
für das Jahr 2011 genehmigt, sodass derzeit noch nicht geprüft
werden könne, ob Rechte von Anliegern etwa durch Lärm beeinträchtigt
werden könnten. Der Antragsteller könne Rechtsschutz - gegebenenfalls
auch in einem Eilverfahren - dann in Anspruch nehmen, wenn
die Stadt Minden die erforderlichen Genehmigungen für einzelne
Veranstaltungen erteilt habe. Ob, in welchem Umfang und mit
welchen Auflagen Open-Air-Veranstaltungen auf dem Marktplatz
in Minden genehmigt und durchgeführt werden können, hatte
die Kammer im vorliegenden Verfahren nicht zu entscheiden.
Gegen den Beschluss kann der Antragsteller innerhalb von zwei
Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land
Nordrhein-Westfalen in Münster einlegen. (Beschluss vom 16.
Februar 2011 - 11 L 731/10 -; nicht rechtskräftig.)
Mindener Tageblatt, 17.02.11:
Daumen hoch um fünf vor zwölf
Aktionsgruppe "Minden wehrt sich" plant lebendes Bild auf
dem Mindener Markt
VON MONIKA JÄGER
Minden (mt). Mit einem lebenden Bild unter dem Motto "Daumen
hoch für Minden" will die Aktionsgruppe "Minden wehrt sich"
am kommenden Samstag um 11.55 Uhr öffentlichkeitswirksam aktiv
werden. Bei der Planungssitzung im BÜZ am Dienstagabend gab
sich die Gruppe eine arbeitsfähige Binnenstruktur. Auch die
erste öffentlichkeitswirksame Aktion wurde konzipiert. | Foto:
Nadine Schwan Die symbolträchtige Uhrzeit ("Es ist fünf Minuten
vor Zwölf") und der kreative Ansatz ("Alle Aktivitäten der
Gruppe sollen einen friedlichen Charakter haben") sollen dafür
sorgen, dass sich viele Mindener angesprochen fühlen und mitmachen
wollen - auch jene, die bisher von der regen Diskussion auf
der Internet-Seite von Facebook und bei www.mt-online.de wenig
mitbekommen haben. Die Aktion wurde wie vieles andere am Dienstagabend
im BÜZ durch die Organisationsgruppe des noch locker formierten
Bündnisses erdacht, das aus der inzwischen rund 4600 Mitglieder
zählenden Internet-Community "Open Air in Mindens City - ja
bitte" hervorgegangen ist. Die 13 Aktiven konnten dazu aus
einer großen Fülle von Angeboten schöpfen, die während der
zwei Tage seit Gründung der Gruppe der Facebook-Nutzer gekommen
waren. Unter anderem könnte es einen Aktionstag im Frühjahr
mit Demo, Fest und einem Auftritt einer "Minden-All-Star-Band"
in wechselnder Besetzung geben. Die Einbindung von Prominenten,
die aus Minden stammen, ist ebenso angedacht wie ein gemeinsamer
Staffellauf, bei dem das Staffelholz die Verbindung der Mindener
Bürger untereinander darstellen soll. "Alle, denen etwas an
der Mindener Veranstaltungs-Landschaft liegt, sind aufgerufen,
am Samstag auf den Marktplatz zu kommen und gemeinsam als
Zeichen unseres Protests gegen die Klage unser Logo "Minden
wehrt sich" mit Menschen zu formen", erklärt Volker Krusche,
der Sprecher der Gruppe. Nach Möglichkeit sollte helle Kleidung
getragen werden. Die Arbeitsgruppe sehe diese Aktion als den
passenden Einstieg in ihre Bemühungen, sich für den unangetasteten
Erhalt der Open-Air-Veranstaltung in der Innenstadt einzusetzen.
"Eine reine Unterschriften-Aktion wäre uns zum Start zu wenig
gewesen", so Krusche weiter. InfoMehr zum Thema im Blickpunkt
"Klage gegen Open Air Veranstaltungen" Eingeladen werden sollen
auch die Vertreter der Vereine, Institutionen, Kulturtreibenden,
Wirtschaftsverbände, Unternehmen, Politik und Verwaltung.
Parallel zu den Planungen für das Logo wird zurzeit an einem
einheitlichen T-Shirt und weiteren Werbematerialien gearbeitet.
Denn das Bündnis will das Thema Veranstaltungen in Minden
nachhaltig begleiten: "Um unserer gemeinsamen Sache noch mehr
Nachdruck zu verleihen, wollen wir dauerhaft als offizielles
Aktions-Bündnis in Erscheinung treten. Das hier ist keine
Sache, die mit dem Urteil im Juni oder Juli beendet ist",
so Krusche überzeugt. Ziel sei nach wie vor, die Stadtverwaltung
in ihrem Bemühen zu unterstützen, dass die Klage eines Mindener
Markt-Anliegers abgewehrt wird, als deren Folge große Open-Air-Events
auf dem Marktplatz stark eingeschränkt werden könnten. "Wir
möchten unseren Kindern nicht eines Tages erklären müssen,
wieso in anderen Städten gefeiert werden kann, in Minden aber
nicht", so Krusche weiter.
Gruppe wird sich einen Kodex geben
Die große anhaltende Resonanz auf der Facebook-Seite habe
auch dazu geführt, dass sich die Gruppe nun einen Kodex geben
will. "Es wurden unter anderem politische Diskussionen geführt,
die mit dem eigentlich anstehenden Thema wenig zu tun haben",
erklärte Krusche. Er betonte in Reaktion auf die bisherige
Berichterstattung nachdrücklich, dass er und die weiteren
Aktiven sich als Privatleute engagieren und nicht aufgrund
ihres beruflichen oder ehrenamtlichen Engagements im Zusammenhang
mit Veranstaltungen in der Stadt.
Zum Entscheid
Michael Buhre,
Bürgermeister: "Die Stadt Minden sieht sich durch die Ablehnung
des Eilantrags in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Das Gericht
ist in seiner Begründung in weiten Teilen der Argumentation
der Stadt Minden gefolgt. Nun gilt es in den folgenden Genehmigungen
für die kommenden Veranstaltungen in der Innenstadt, die Interessen
umfassend abzuwägen. Die Verwaltung arbeitet seit Herbst 2010
in enger Abstimmung mit Veranstaltern an einem Gesamtkonzept
für das Jahr 2011. Ziel ist es, keine Veranstaltung zu gefährden
und eine Genehmigung zu erteilen, die sowohl dem öffentlichen
Interesse als auch den Schutzinteressen der Anwohnerschaft
Rechnung trägt."
Dr. Werner Klinter, Rechtsanwalt des Klägers:
Er möchte den Inhalt des Beschlusses zunächst mit seinem Mandanten
durchgehen, bevor er sich zu Reaktionen äußert.
Volker Krusche,
Sprecher der Aktion "Minden wehrt sich": "Es ist das passiert,
was zu erwarten war. Das Gericht hat den Eilantrag auf Einstweilige
Verfügung abgelehnt. Zwischen den Zeilen wird aber deutlich,
dass dies nur geschah, weil die Stadt Minden halt noch kein
Fest für 2011 genehmigt hat. Sollte eines genehmigt werden,
könnte der Kläger wieder im Eilverfahren tätig werden. Ungeachtet
dessen geht es auch noch um das Hauptsacheverfahren, über
das wohl erst im Juni/Juli entschieden wird. Für uns bedeutet
das, dass wir in gleicher Form weiter am Ball bleiben werden,
wie geplant. Es ist noch überhaupt nichts gewonnen.
Mindener Tageblatt am 17.02.2011
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